Nachweis Elterneigenschaft

31. Mai 2023

Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor, wenn es Kinder gibt, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder soll entwickelt werden. Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 (Übergangszeitraum) ist ein vereinfachtes Nachweisverfahren vorgesehen. Auf die Vorlage und Prüfung konkreter Dokumente wie eine Geburtsurkunde, etc. kann in diesem Fall verzichtet werden.

Nachfolgend bieten wir Ihnen ein Muster für die Lohnabrechnung:

Muster Selbsterklärung zur Elterneigenschaft (PDF)

Muster Selbsterklärung zur Elterneigenschaft (Word)