Energiepreispauschale

9. Juli 2022

Handlungsbedarf für August 2022

Zur Abmilderung der drastisch gestiegenen Energiekosten durch die Energiekrise ist die Energiepreispauschale eingeführt worden.

Die Energiepreispauschale beträgt 300,00 € und ist steuerpflichtig, aber beitragsfrei in der Sozialversicherung und soll im September 2022 durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Damit der Arbeitgeber die Pauschale nicht selbst finanzieren muss, ist vorgesehen, dass diese durch die Lohnsteueranmeldung August 2022 Mitte September 2022 erstattet wird. 

Das bedeutet, dass bereits für die Lohnabrechnung August sämtliche Informationen für die Energiepreispauschale vorliegen müssen.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass ein Minijobber die Pauschale nur erhält, wenn er schriftlich versichert, dass es sich um sein Hauptdienstverhältnis handelt.

 

-          Mandanteninfo Energiepreispauschale

-          Prüfschema Energiepreispauschale

-          Muster Bestätigung Erstes Dienstverhältnis 

Unternehmer erhalten die eigene Energiepreispauschale entweder über eine Minderung der Vorauszahlung zum 10. September 2022 oder über die Steuererklärung 2022. Juristische Personen wie eine GmbH etc. haben keinen Anspruch.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.